Antrag zum Urheberrecht

Montag, 2010-02-15

In das LiquidFeedback-System des Landesverbandes Berlin der Piratenpartei Deutschland habe ich folgenden Antrag eingebracht, der ab heute zur Abstimmung steht:

Der Landesverband Berlin der Piratenpartei Deutschland spricht sich für eine gesetzliche Regelung aus, nach der es jedem möglich ist, 10 Jahre (alternativ 5 Jahre) nach Erstveröffentlichung, Werke beliebig zu verwenden, zu kopieren, zu ändern, zu fusionieren, zu verlegen, zu verbreiten oder zu verkaufen. Die Urheberpersönlichkeitsrechte sollen hierfür möglichst nicht angepasst werden.

Begründung

Die bisherigen Forderungen des Grundsatzprogrammes sowie des Wahlprogrammes der Piratenpartei Deutschland sind nicht ausreichend:

Aus dem Grundsatzprogramm:
„Es sind daher Rahmenbedingungen zu schaffen, welche eine faire Rückführung in den öffentlichen Raum ermöglichen. Dies schließt insbesondere eine drastische Verkürzung der Dauer von Rechtsansprüchen auf urheberrechtliche Werke unter die im TRIPS-Abkommen vorgegebenen Fristen ein.“

Aus dem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2009:
„Wir stellen uns gegen eine weitere Ausweitung der Schutzfristen. Eine Begrenzung auf einen Zeitraum bis maximal zum Tode des Urhebers halten wir für geboten. Damit fordern wir für Deutschland und Europa einen Ausstieg aus dem TRIPS-Abkommen in dieser Hinsicht.“

Die Piratpartiet in Schweden ist da schon viel weiter. Auf deren Webseite heisst es:
„Wir schlagen eine Herabsetzung der Dauer des gewerblichen Urheberrechtsschutzes, d.h. des Monopols der Vervielfältigung eines Werkes zu gewerblichen Zwecken, auf fünf Jahre nach der Veröffentlichung des Werkes vor.“

Zur Länge der Schutzdauer

Wie man erkennen kann wird seitens der Piratenpartei Deutschland nur eine Beschränkung des Urheberrechts bis maximal zum Tode des Urhebers konkret gefordert. Diese Zeitspanne kann unter Umständen ein knappes Jahrhundert betragen. Heutige Produktlebenszyklen spielen sich allerdings oftmals eher in Größenordnungen von Jahren ab. Daher muss das Urheberrecht an die aktuelle Entwicklung der Gesellschaft angepasst werden, da Patentwesen und Urheberrecht in ihrer derzeitigen Form bezüglich der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung eher als Bremse wirken.

Zur Begrenzung der Schutzdauer im Allgemeinen

Einen grundsätzlichen Verwertungsanspruch des Urhebers erkennt die Piratenpartei an. Bei der Erstellung von Werken greift jedoch jeder Urheber auf einen gesamtgesellschaftlichen Kulturschatz zurück: Künstler lassen sich von existierender Musik inspirieren, Wissenschaftler bauen ihre Arbeiten auf bisherigen Erkenntnissen auf. Ebenso trägt die Schulbildung zur Erstellung der Werke bei. Somit ist es nur konsequent, wenn nicht nur der Schaffende selbst, sondern auch die Gesellschaft insgesamt ein Recht erhält, die geschaffenen Werke zu nutzen. Die Schutzdauer angemessen zu befristen stellt einen Kompromiss zwischen der Berücksichtigung der Rechte des Einzelnen und der Rechte der Allgemeinheit dar. Die derzeitigen Schutzfristen bewirken ein Ungleichgewicht zu Lasten der Allgemeinheit.

Zur kommerziellen Nutzung

Kultur und Wissenschaft, deren Förderung ja durchaus ein Anliegen der Piraten ist, findet nicht ausschließlich im privaten Rahmen statt. Ein Künstler (oder auch ein Programmierer), der von seiner Arbeit leben möchte, und demnach eine Gewinnabsicht verfolgt, kann nicht ohne weiteres auf die Werke anderer zurückgreifen und sie rekombinieren. Derzeit werden Tätigkeiten oftmals aus lizenzrechtlichen Gründen mehrfach ausgeführt. Es ist daher gesamtgesellschaftlich wünschenswert, Werke nach einer gewissen Schutzdauer auch für kommerzielle Verwendung freizugeben.


Ich hoffe auf breite Unterstützung meines Antrags seitens der Berliner Piraten, und bin gespannt auf das Abstimmungsergebnis. Meiner Meinung nach wäre es äußerst schade, würde die Piratenpartei in Deutschland nicht ähnliche Schlussfolgerungen aus der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklung ziehen, wie es die schwedische Piratenpartei getan hat.

Stimmberechtigte gelangen hier zur Abstimmung.

Nachtrag 2010-02-22:

Die entsprechende Abstimmung ist mittlerweile beendet. Neben den von mir gestellten Anträgen

gab es noch konkurrierende Anträge, die von anderen Personen eingebracht wurden:

Der Antrag mit 5-Jahres-Frist wurde mit 32 Fürstimmen zu 51 Gegenstimmen abgelehnt. Die anderen Anträge erreichten (Enthaltungen nicht gezählt) alle drei ein Verhältnis von ca. 68% Fürstimmen zu 32% Gegenstimmen. Entscheidend für den Wahlausgang waren die Präferenzen der Abstimmenden: Der Antrag mit 10-Jahres-Frist konnte sich nur mit ÄUßERST knapper Mehrheit gegen den Antrag mit 20-Jahres-Frist durchsetzen: 43 Stimmen bevorzugten den Antrag mit 10-Jahres-Frist gegenüber dem Antrag mit 20-Jahres-Frist, während 42 Stimmen eine umgekehrte Präferenz hatten.

Auch gegenüber dem Antrag, der die freie Verwendung erst nach dem Tod des Urhebers fordert, konnte sich der Antrag mit 10-Jahres-Frist nur knapp behaupten: So gab es 47 Stimmen, die eine 10-Jahres-Frist gegenüber dem Todeszeitpunkt als Fristende bevorzugten, während es umgekehrt 38 Stimmen gab, die den Todeszeitpunkt des Urhebers als zeitliche Grenze gegenüber einer 10-Jahres-Frist präferierten.

Auch wenn ich mich natürlich darüber freue, dass mein Antrag mit 10-Jahres-Frist gewonnen hat, verbleibt für mich aufgrund des knappen Abstimmungs­ergebnisses ein etwas trauriges Gefühl: Ich hatte schon in der Vergangenheit den Eindruck, dass bei den Piraten in Deutschland die Forderungen der schwedischen “Mutterpartei” in Bezug auf das Urheberrecht eher mit Skepsis betrachtet werden. Das Abstimmungs­ergebnis konnte mich leider nicht vom Gegenteil überzeugen.

Anmerkung: Liquid Democracy befindet sich bei den Berliner Piraten noch im Testbetrieb. Obenstehendes Abstimmungs­ergebnis zieht somit keine offizielle Positionierung des Landesverbandes Berlin nach sich.

2. Nachtrag:

Es gibt eine Erwiderung auf diesen Blogeintrag von rka. Dieser ist hier zu finden.


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