Warum wir Liquid Democracy in der Satzung verankern sollten
Dienstag, 2010-02-16
Es gab in den letzten Wochen innerhalb der Piratenpartei Berlin viele Diskussionen um das Thema Liquid Democracy. Insbesondere stellt sich in Hinblick auf den kommenden Parteitag die Frage, ob wir zum jetzigen Zeitpunkt eine Regelung zu Liquid Democracy in unsere Satzung aufnehmen sollten.
Hauptkritikpunkt der Gegner ist hier, dass LiquidFeedback noch nicht ausgereift sei. Die Software gibt es nunmal erst seit wenigen Monaten. Warum sollten wir dann zum jetzigen Zeitpunkt schon Satzungsänderungen vornehmen?
Die Frage ist relativ einfach zu beantworten:
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Die Satzungsänderungen beziehen sich auf Liquid Democracy allgemein, nicht auf LiquidFeedback als konkrete Software. Gefordert werden nur bestimmte Mindestanforderungen, die eine Liquid Democracy Software erfüllen muss. Diese sind:
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Jedes Mitglied muss die Möglichkeit haben, Anträge im System zu stellen. Zulassungsquoren und Antragskontingente sind zulässig, müssen jedoch für alle Mitglieder gleich sein.
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Das System muss ohne Moderatoren auskommen.
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In das System eingebrachte Anträge dürfen nicht gegen den Willen des Antragsstellers von anderen Mitgliedern verändert oder gelöscht werden können.
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Jedem Mitglied muss es innerhalb eines bestimmten Zeitraums möglich sein, Alternativanträge einzubringen.
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Das eingesetzte Abstimmungsverfahren darf Anträge, zu denen es ähnliche Alternativanträge gibt, nicht prinzipbedingt bevorzugen oder benachteiligen. Mitgliedern muss es möglich sein, mehreren konkurrierenden Anträgen gleichzeitig zuzustimmen. Der Einsatz eines Präferenzwahlverfahrens ist hierbei zulässig.
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Es muss möglich sein, die eigene Stimme mindestens themenbereichsbezogen durch Delegation an ein anderes Mitglied zu übertragen. Diese Delegationen müssen jederzeit widerrufbar sein und übertragenes Stimmgewicht muss weiter übertragen werden können. Selbstgenutztes Stimmgewicht darf nicht weiter übertragen werden.
All diese Punkte sind für sich genommen sinnvolle Forderungen, wenn man Liquid Democracy ersthaft zur Meinungsfindung einsetzen möchte. Der letzte der obenstehenden Punkte stellt den "Kern" von Liquid Democracy dar, der den fließenden Übergang zwischen repräsentativer und direkter Demokratie ausmacht.
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Wir wissen nicht, wie sich der Vorstand in Zukunft zusammensetzen (und vor allem verhalten) wird. Einige Vorstandskandidaten haben bereits angedeutet, dass sie Liquid Democracy kritisch gegenüberstehen. Durch eine Verankerung von Liquid Democracy in der Satzung binden wir den Vorstand daran, einen Betrieb aufrechtzuerhalten.
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Eine Fortsetzung des Tests auf vollkommen unverbindlicher Basis ist nicht zweckdienlich. Der direkte Vergleich zwischen öffentlicher Testinstanz und dem LQPP-System der Piraten zeigt, dass sich ein Liquid Democracy System unter realistischeren Bedingungen gänzlich anders verhält, als wenn man nur Testabstimmungen durchführt. Damit wir Liquid Democracy weiter vorantreiben können, brauchen wir Nutzer, die das System ernst nehmen. Sind Entscheidungen nicht auf bestimmte Art verbindlich, wird das Interesse an der Teilnahme schnell abfallen, und bei zukünftigen Liquid Democracy Entschlüssen wird es nur noch heissen: "Da sind ja sowieso so wenig Leute drin." Ohne eine gewisse Verbindlichkeit kann man sich nicht auf Beschlüsse berufen, und ohne sich auf Beschlüsse berufen zu können, gibt es keinen Anreiz, Zeit in die Benutzung des Systems zu investieren.
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Der Test im Januar und Februar hat gezeigt: Liquid Democracy ist prinzipiell machbar. Die Existenz von LiquidFeedback als konkreter Software zeigt auf, dass es funktionieren kann. Auch wenn sich LiquidFeedback noch in der Entwicklung befindet, ist die Software im jetzigen Stadium einsatzfähig, um belastbare Entscheidungen herbeizuführen. Die Downloadfunktion, die bisher im Testbetrieb noch nicht eingeschaltet war, kann umfassende Transparenz ermöglichen. Welche Liquid Democracy Software wir in Zukunft einsetzen, ist letztendlich zweitrangig, sofern diese die notwendigen Anforderungen (insbesondere die Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse) erfüllen kann.
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Der derzeitige Satzungsentwurf fordert nicht, dass der Vorstand sich an die Entschlüsse des Systems halten muss, sondern dass er lediglich angehalten ist, die Ergebnisse des Systems bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. Es besteht somit kein Risiko gegenüber dem jetzigen Status-Quo. Dennoch werden zukünftige Vorstände in Erklärungsnot geraten, wenn sie (ohne gewichtigen Grund) entgegengesetzt zu den basisdemokratischen Entscheidungen eines Liquid Democracy Systems handeln.
Ich glaube, die Piratenpartei steht derzeit an einem Scheideweg. Ich hoffe, wir werden einen Weg einschlagen, der eine Vergrünung verhindert – denn diesbezügliche Tendenzen sind leider bereits jetzt an vielen Stellen innerhalb der Partei zu erkennen.
Ich würde mich freuen, wenn dieses Thema vor dem Landesparteitag weiterhin ausgiebig diskutiert wird, und ich bitte alle Leser, die meine Argumente nachvollziehen konnten, auch andere Piraten auf die obenstehenden Umstände aufmerksam zu machen.
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